Sofortige Rücksprache mit einem Anwalt.
Im deutschen Arbeitsrecht gibt es viele kurze Fristen zur
Geltendmachung und Wahrung von Rechten. Die Frist zur Erhebung einer
Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung.
Andernfalls kann sogar eine offensichtlich rechtswidrige Kündigung wirksam
werden. Auch gibt es in Einzel- und Tarifverträgen Bestimmungen, wonach viele
Rechtsansprüche in relativ kurzer Zeit vom Gegner gefordert oder gerichtliche
geltend gemacht werden müssen, sonst könnten sie verfallen. Wenn Ihr
Arbeitgeber Ihnen beispielsweise Lohn schuldet, Sie ihn aber nicht in einer
bestimmten, im Vertrag festgelegten Frist und Form von ihm eingefordert haben,
könnte Ihr Lohnanspruch verfallen. Ich empfehle daher, bei einem Rechtsstreit
mit einem Arbeitgeber umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren.